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Lizenz: SoftMaker Office 2010
Für Schul-, Universitäts-, Lehrer- und Schülerlizenzen gelten abweichende Regeln.

Softwarelizenzvereinbarung

SoftMaker Office 2010 (die "Software") verwendet weder einen Kopierschutz noch eine zwangsweise Softwareaktivierung. Es kann wiederholt installiert und deinstalliert werden, auch auf verschiedenen Computern, solange Sie die Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung einhalten.

Die mit dieser Lizenz gelieferte Software ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. SoftMaker als Eigentümer der Software gewährt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben.

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Wenn Sie der Vereinbarung zustimmen, klicken Sie bitte auf "Akzeptieren", und die Installation wird fortgesetzt. Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie bitte auf "Ablehnen", und die Installation wird abgebrochen. Sofern nicht durch Nachträge oder Ergänzungsverträge modifziert, lauten Ihre Rechte und Verpflichtungen wie folgt:

 

Sie können unter folgenden Lizenzmodellen auswählen:

  1. Sie dürfen ein Exemplar der Software ENTWEDER auf bis zu 3 (drei) Computern installieren und gleichzeitig verwenden, sofern diese Computer zum selben Familienhaushalt oder Unternehmen am selben physikalischen Ort gehören;

  2. ALTERNATIV dürfen Sie ein Exemplar der Software auf bis zu 5 (fünf) Computern installieren, die alle Eigentum derselben Person oder Unternehmung sind, solange zu jedem beliebigen Zeitpunkt höchstens ein Exemplar der Software genutzt wird.

Sie können sich frei für eine dieser Lizenzoptionen entscheiden, aber nicht beide gleichzeitig wählen.

 

Sie sind berechtigt:

  1. Die Software von einem Ihrer Computer auf einen anderen zu übertragen, indem Sie die Software auf dem einem Computer deinstallieren und auf dem anderen installieren;

  2. Eine angemessene Zahl von Sicherungskopien (Backups) zum Zwecke der Datensicherung anzufertigen, solange diese Sicherungskopien nicht an Dritte weitergegeben werden;

  3. Die Software dauerhaft an einen Dritten zu übertragen, solange Sie keine Kopien oder das Original der Software zurückbehalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.

 

Sie sind nicht berechtigt:

  1. Kopien der zugehörigen Dokumentation anzufertigen.

  2. die Software, Teile von ihr oder die Dokumentation zu sublizenzieren, zu vermieten oder zu verleihen.

  3. die Software durch Reverse Engineering zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu übersetzen, irgendwelche Maßnahmen vorzunehmen, um den Quellcode zu erlangen, oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.

 

Gewährleistung

SoftMaker übernimmt für die Zeit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht die Gewährleistung dafür, dass die erworbene Software im Sinne der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandenen Programmspezifikation prinzipiell lauffähig ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung. Für die vollständige Fehlerfreiheit der Programme unter allen Nutzungsbedingungen kann keine Gewähr übernommen werden.

SoftMaker übernimmt keine Gewährleistung für Funktionsbeeinträchtigungen infolge von anderen Programmen, Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung.

Für den Schadensfall beschränkt sich die Verpflichtung von SoftMaker darauf, das Programm auszutauschen oder eine Nachbesserung zu versuchen. Die Gewährleistung richtet sich ansonsten nach den gesetzlichen Regeln.

 

Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien zu diesem Thema dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen und Verträge zu diesem Thema. Diese Vereinbarung unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder ein abweichender Gerichtsstand sind ausgeschlossen.

Soweit diese Lizenzvereinbarung keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelnde Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.

Alle Rechte an der Software, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Vertragspartner eingeräumt werden, verbleiben vollständig bei SoftMaker.

 

 © 2010 SoftMaker Software GmbH

     

Alle Preise zzgl. Versandkosten und für EU-Bewohner inkl. Mehrwertsteuer