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Lizenz: SoftMaker Office 2010 SoftwarelizenzvereinbarungSoftMaker Office 2010 (die "Software") verwendet weder einen Kopierschutz noch eine zwangsweise Softwareaktivierung. Es kann wiederholt installiert und deinstalliert werden, auch auf verschiedenen Computern, solange Sie die Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung einhalten. Die mit dieser Lizenz gelieferte Software ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. SoftMaker als Eigentümer der Software gewährt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Wenn Sie der Vereinbarung zustimmen, klicken Sie bitte auf "Akzeptieren", und die Installation wird fortgesetzt. Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie bitte auf "Ablehnen", und die Installation wird abgebrochen. Sofern nicht durch Nachträge oder Ergänzungsverträge modifziert, lauten Ihre Rechte und Verpflichtungen wie folgt:
Sie können unter folgenden Lizenzmodellen auswählen:
Sie können sich frei für eine dieser Lizenzoptionen entscheiden, aber nicht beide gleichzeitig wählen.
Sie sind berechtigt:
Sie sind nicht berechtigt:
GewährleistungSoftMaker übernimmt für die Zeit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht die Gewährleistung dafür, dass die erworbene Software im Sinne der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandenen Programmspezifikation prinzipiell lauffähig ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung. Für die vollständige Fehlerfreiheit der Programme unter allen Nutzungsbedingungen kann keine Gewähr übernommen werden. SoftMaker übernimmt keine Gewährleistung für Funktionsbeeinträchtigungen infolge von anderen Programmen, Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung. Für den Schadensfall beschränkt sich die Verpflichtung von SoftMaker darauf, das Programm auszutauschen oder eine Nachbesserung zu versuchen. Die Gewährleistung richtet sich ansonsten nach den gesetzlichen Regeln.
SchlussbestimmungenDiese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien zu diesem Thema dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen und Verträge zu diesem Thema. Diese Vereinbarung unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder ein abweichender Gerichtsstand sind ausgeschlossen. Soweit diese Lizenzvereinbarung keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelnde Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt. Alle Rechte an der Software, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Vertragspartner eingeräumt werden, verbleiben vollständig bei SoftMaker.
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